Soziales

Rezeptgebührenbefreiung auf Antrag:

 

Personen, deren monatliches Nettoeinkommen folgende Richtwerte nicht übersteigen, können beim zuständigen Krankenversicherungsträger um eine Rezeptgebührenbefreiung (beinhaltet auch Kostenanteil für Heilbehelfe und Spital- und Rehakosten des Versicherten) ansuchen:

 

Alleinstehende: € 1.000,48

Alleinstehende mit erhöhtem Medikamentenbedarf: € 1.150,55

Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften: € 1.578,36 Euro

Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften mit erhöhtem Medikamentenbedarf: € 1.815,11

Die Einkommen der Ehepartner (Lebenspartner) sind zusammen zu zählen.

Einkommen von sonstigen im Haushalt lebenden Personen müssen zu 12,5 % dazugezählt werden. Nähere Informationen findest du HIER

https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.831360&portal=oegkstportal

 

 

Rezeptgebührenobergrenze

 

Die Sozialversicherung führt für jeden Versicherten ein Konto, auf dem die aktuell bezahlten Beträge der Rezeptgebühren aufscheinen. Diese Kosten werden mit dem Nettoeinkommen verglichen. Sobald die bereits bezahlten Rezeptgebühren in einem Kalenderjahr 2 % des Jahresnettoeinkommens erreichen, ist man für das restliche Kalenderjahr automatisch befreit. Der Arzt sieht das über das e-card-System und vermerkt die Befreiung auf dem Rezept. Somit muss in der Apotheke keine Rezeptgebühr mehr bezahlt werden. Diese Befreiung gilt auch für den mitversicherten Partner.

Der Kostenanteil für den Bezug eines Medikamentes beträgt 2021 EUR 6,50.

 

 

Bundespflegegeld

Wird ein ständiger Pflegebedarf aufgrund einer körperlichen, psychischen oder geistigen Behinderung benötigt, ist man berechtigt ein Pflegegeld zu beziehen. Das Ausmaß des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegebedarf. Es gibt sieben Einteilungsstufen (Stufe 1 = mind. 65 Stunden pro Monat Pflegebedarf). Das Pflegegeld kann von der betroffenen Person selbst oder Angehörigen bei der zuständigen Stelle (PVA oder SVA) beantragt werden. Auch das Ansuchen um Pflegegelderhöhung ist an dieselbe Stelle zu richten. Ärztliche Atteste oder Befunde sollen dem Antrag beigefügt werden.

Aufgrund des Ansuchens kommt eine ärztliche Fachkraft ins Haus und erstellt ein Gutachten über den Gesundheitszustand und die dafür nötige Hilfestellung bei der Pflege. Danach entscheiden die zuständigen Stellen über den Erhalt und die Höhe des Pflegegeldes. Das Pflegegeld wird zwölf Mal im Jahr monatlich an Berechtigte ausbezahlt.

Weitere Infos zum Pflegegeld, wie auch wichtige Formulare für die Antragsstellung findest du HIER

https://www.oesterreich.gv.at/themen/soziales/pflege/4.html

 

HIER gibt es einen kostenlosen Pflegestufenrechner https://pflegestufen.at/

 

 

Befreiung der Rundfunkgebühren

Personen, deren monatliches Nettoeinkommen nachfolgende Richtwerte nicht übersteigen, können um eine Befreiung der Rundfunkgebühren ansuchen:

Richtsatz ab 1.1.2021 für 1 Person € 1.120,54

2 Personen € 1.767,76

Leben in einem Haushalt mehrere Personen, darf das Nettoeinkommen ALLER Personen den gesetzlich vorgeschriebenen Befreiungsrichtsatz nicht überschreiten. Man kann jedoch abzugsfähige Ausgaben geltend machen. Dazu zählen im aktuellen Einkommenssteuerbescheid anerkannte außergewöhnliche Belastungen, monatliche Kosten für eine 24h-Betreuung (minus Zuschuss des Sozialministerium-Service), Miete inkl. Betriebskosten (Pauschalbetrag für Mietaufwand € 140,00 bei Eigenheim). HIER findest du die genauen Informationen

https://www.gis.at/befreien/befreiungzuschuss

 

 

Unterstützungsfonds der Pensionsversicherungsträger

 

Gerät man in eine unverschuldete Notlage durch ein unvorhersehbares Ereignis, besteht die Möglichkeit beim Unterstützungsfonds der Pensionsversicherungsträger um eine Zuwendung anzusuchen. Dieser entscheidet aufgrund der individuellen Notsituation und abhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Person. Die Antragstellung kann formlos - unter Angabe des Grundes und Beilage entsprechender Nachweise - erfolgen. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung der Pensionsversicherung. HIER findest du genauere Informationen.

https://www.pv.at/cdscontent/?portal=pvaportal&contentid=10007.707695&viewmode=content

 

 

Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger

 

Krankenversicherte können in Fällen mit besonders hohen Aufwendungen für medizinische Behandlungen um finanzielle Unterstützung bei der Krankenversicherung ansuchen. Hierfür gibt es einen extra Unterstützungsfonds, welcher aufgrund der individuellen Notsituation und abhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Person entscheidet, ob ein Zuschuss gewährt wird. HIER findest du genauere Informationen.

https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/load?contentid=10008.728700&version=1583311620

 

Zuwendungen zur Unterstützung pflegender Angehöriger

Wer zu Hause einen Familienangehörigen pflegt, kann krank werden oder braucht selbst einmal Urlaub. Dann wird in dieser Zeit jemand benötigt, der die Pflege übernimmt. Diese Pflege kostet Geld. In einem solchen Fall kann man um eine Zuwendung beim Bundessozialamt ansuchen. Die zu pflegende Person muss aber mindestens in der Pflegestufe 3 (Ausnahme: Personen mit Gedächtnisstörung und minderjährige Angehörige. Hier reicht schon die Pflegestufe 1) sein und schon länger als ein Jahr gepflegt werden. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Pflegestufe ab. Die Ersatzpflege muss mind. 7 Tage am Stück benötigt werden (bei Gedächtnisstörung 4 Tage).

Hierbei spielt es keine Rolle, ob diese Ersatzpflege von einer professionellen oder privaten Person (anderes Familienmitglied, Nachbarn) übernommen wird. Notwendig für den Antrag ist jedoch der Nachweis über eine Bezahlung (Rechnung bzw. ausgefüllten Bestätigung der Durchführung einer privaten Ersatzpflege). Auf die Gewährung von Zuwendungen besteht kein Rechtsanspruch. Ob man diese Zuwendung bekommt, hängt auch von der Höhe des eigenen Verdienstes ab.

HIER findest du die genauen Informationen und Richtlinien

https://sozialministeriumservice.at/Finanzielles/Pflegeunterstuetzungen/Pflegende_Angehoerige/Unterstuetzung_fuer_pflegende_Angehoerige.html

 

Freiwillige Versicherung für pflegende Angehörige

 

Personen, die Angehörige in häuslicher Umgebung bei Anspruch auf Pflegegeld ab Stufe 3 widmen, haben die Möglichkeit einer freiwilligen Pensionsversicherung. Der versicherten Person erwachsen dabei keine Kosten. Die Beiträge werden zur Gänze aus Mitteln des Bundes getragen. Die Weiterversicherung bietet daher die Möglichkeit, kostenlos Versicherungszeiten zu erwerben. HIER findest du alle notwendigen Informationen.

https://www.pv.at/cdscontent/?contentid=10007.736299&portal=pvaportal

 

Handysignatur

 

Die Handy-Signatur ist deine rechtsgültige elektronische Unterschrift im Internet. Sie ist der handgeschriebenen Unterschrift gleichgestellt. Aktivierung und Verwendung der Handy-Signatur sind vollkommen kostenlos.

Das Mobiltelefon ist somit dein virtueller Ausweis, mit dem du Dokumente oder Rechnungen digital unterschreiben und Anträge bei vielen offiziellen Stellen einbringen kannst. Online Amtswege, wie FinanzOnline, Sozialversicherung, Neues Pensionskonto, Strafregisterauszug, Krankenversicherungsdaten, aktuelle Volksbegehren unterschreiben, Wahlkarte anfordern, Meldebestätigung. Eine genaue Auflistung, wofür du deine Handy-Signatur überall benutzen kannst, findest zu HIER.

https://www.help.gv.at/at.gv.help.aof/sigliste-flow?execution=e1s3

 

Du kannst deine Handy-Signatur entweder persönlich bei einer Registrierungsstelle oder über FinanzOnline aktivieren.

Registrierungsstelle

Die für uns nächste Registrierungsstelle ist in Schladming bei der Österr. Gesundheitskasse (ehemals Gebietskrankenkasse) Vorstadtgasse 119, Telefon: 050766-157777, Bitte melde dich telefonisch an, Mo und Do 7-14 Uhr, und nimm einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis oder Reisepass) und dein Handy mit.

FinanzOnline

Mit deinen FinanzOnline-Zugangsdaten kannst du die Aktivierung deiner Handy-Signatur selbst beantragen: Melde dich dazu mit deinen FinanzOnline-Zugangsdaten an und wähle den Menüpunkt „Handy-Signatur aktivieren“ (weiter unten zu finden). Folge den weiteren Registrierungsprozessschritten. Binnen weniger Tage erhaltest du einen Bestätigungsbrief mit Aktivierungscode und Freischalte-PIN per Post, mit denen du die Aktivierung abschließen kannst.

 

Zuschüsse für Brillen und Hörgeräte

 

Es gibt auch Zuschüsse von der Landesstelle für Seniorenbundmitgliedern bei der Anschaffung von

Brillen und Hörgeräte.

 

Bei Fragen bitte sich an Manuela Rettenwender Tel.Nr 06643501290 wenden.